Das Einhalten der Flüssigkeitsregeln ist der einfachste Weg, Probleme an der Sicherheitskontrolle in Paris Charles de Gaulle (CDG) zu vermeiden. Dieser Guide erklärt die 100-ml-Grenze im Handgepäck, was als Flüssigkeit gilt und welche Sonderregelungen für Medikamente, Babynahrung und Duty-free-Einkäufe gelten.

Die 100-ml-Regel im Handgepäck

Für Flüssigkeiten im Handgepäck gilt die EU-Standardregel:

  • Jeder Behälter darf maximal 100 ml fassen (auch wenn er nur teilweise gefüllt ist);
  • Alle Behälter müssen in einen transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel von bis zu 1 Liter passen;
  • Jeder Passagier darf einen solchen Beutel mitführen, der separat am Kontrollpunkt vorzuzeigen ist.

Behälter über 100 ml sind im Flugzeug nicht erlaubt, auch wenn sie fast leer sind. Es zählt die Behältergröße, nicht die Füllmenge. Größere Mengen müssen ins aufgegebene Gepäck.

Was gilt als „Flüssigkeit"?

Die Definition ist breiter als viele vermuten. An der CDG-Sicherheitskontrolle zählen als Flüssigkeiten:

  • Wasser und andere Getränke;
  • Cremes, Lotionen, Kosmetika und Sonnencreme;
  • Parfüm und Aftershave;
  • Sprays, Gele, Rasierschaum und Deos;
  • Zahnpasta;
  • Mascara, Lipgloss und andere flüssige Kosmetika;
  • Marmeladen, Honig, Joghurt, Suppen und Sirupe.

Medikamente, Babynahrung und Sonderartikel

  • Medikamente, die während der Reise benötigt werden, sind in größeren Mengen erlaubt. Halten Sie ein Rezept oder ärztliches Attest bereit und melden Sie sie am Kontrollpunkt an.
  • Babynahrung, Babymilch und sterilisiertes Wasser für ein mitreisende Kleinkind sind in der für die Reise benötigten Menge erlaubt.

Duty-free-Flüssigkeiten und Anschlussflüge

Flüssigkeiten über 100 ml, die nach der Sicherheitskontrolle im Duty-free-Shop gekauft wurden, sind an Bord erlaubt, wenn sie in einem manipulationssicheren Sicherheitsbeutel (STEB) mit sichtbarem Kassenbon versiegelt sind. Halten Sie den Beutel bis zum Zielort versiegelt.

Tipps für eine schnelle Sicherheitskontrolle am CDG

  • Flüssigkeitsbeutel vor dem Kontrollpunkt vorbereiten;
  • Laptop und große Elektronik aus der Tasche nehmen;
  • Wasserflasche vor der Kontrolle leeren und danach auffüllen;
  • Früh genug ankommen — die Sicherheitsschlangen am CDG können lang sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel ml Flüssigkeit darf ich durch die CDG-Sicherheitskontrolle mitnehmen?

Jeder Behälter im Handgepäck darf maximal 100 ml fassen, und alle Behälter müssen in einen transparenten 1-Liter-Beutel passen. Größere Mengen müssen ins aufgegebene Gepäck.

Gilt Zahnpasta als Flüssigkeit am CDG?

Ja. Zahnpasta, Cremes, Gele und Sprays gelten als Flüssigkeiten und unterliegen der 100-ml-Regel.