Paris Charles de Gaulle ist ein riesiger, weitläufiger Flughafen, und eine der ersten Fragen, die sich viele Reisende nach einem langen Flug oder vor einem Anschluss stellen, ist ganz einfach: Wo darf man hier eigentlich rauchen? Dieser Ratgeber erklärt die Rauchregeln am CDG, wo genau sich die ausgewiesenen Raucherbereiche in jedem Terminal befinden – sowohl vor als auch nach der Sicherheitskontrolle – und wie die Regeln für E-Zigaretten und Vaping gelten, damit Sie rund um Ihr Abflug-Terminal und einen knappen Zwischenstopp planen können, ohne stressig suchen zu müssen.
Rauchen am Flughafen Paris CDG: erlaubt oder verboten
Ja, aber nur in klar gekennzeichneten, ausgewiesenen Raucherbereichen. Nach französischem Recht ist jedes Terminalgebäude in Charles de Gaulle im Inneren vollständig rauchfrei, Sie dürfen also weder am Gate noch in einem Café oder irgendwo in der Halle rauchen. Was der CDG jedoch bietet, ist eine Reihe eigener Raucherplätze – manche sind Außenterrassen, andere geschlossene Raucherkabinen – sowohl im öffentlichen Bereich (vor der Sicherheitskontrolle) als auch im Sicherheitsbereich (nach der Kontrolle). Sie sind mit orangefarbenen Rauchersymbolen gekennzeichnet, und wenn Sie keinen finden, weist Ihnen das Flughafenpersonal den nächstgelegenen.
Rauchregeln am Flughafen Paris CDG in Kürze
Frankreich hat das Rauchen in geschlossenen öffentlichen Räumen, einschließlich Flughäfen, mit dem Évin-Gesetz und den darauf folgenden Verordnungen verboten. In der Praxis bedeutet das am CDG ein paar einfache Regeln:
- Kein Rauchen in Innenräumen – Terminals, Gates, Toiletten, Cafés, Geschäfte und Gänge sind alle rauchfrei.
- Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen – achten Sie auf die orangefarbenen Schilder „Raucherbereich“, egal ob es sich um eine Außenterrasse oder eine geschlossene Kabine handelt.
- E-Zigaretten zählen ebenfalls – Vaping wird wie Rauchen behandelt und ist im Terminal außerhalb der Raucherbereiche nicht erlaubt.
- Ihnen droht ein Bußgeld – Rauchen außerhalb eines erlaubten Bereichs ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem festen Bußgeld von rund €68, das bei Nichtzahlung steigen kann.



